Ab 1.1.2004 gelten für Thüringer Reiter die Bestimmungen des am 13.12.2002 gegen die Stimmen der PDS und SPD beschlossenen neuen Waldgesetzes! Dieses Gesetz sieht die Kennzeichnungspflicht aller Pferde im Wald vor. Ebenso darf nun in Thüringer Wäldern nur noch auf ausgewiesenen Reitwegen geritten werden!
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© H. Seifert - letzte Bearbeitung dieser Seite: 16.02.2009 |